Allgemeine Geschรคftsbedingungen โ Werbeagentur
(Die Dienstleistung erfolgt im Rahmen der SOFTCON Software und Consulting Handels-Gesellschaft mit beschrรคnkter Haftung)
1. Prรคambel
1.1 Der Auftragnehmer nimmt Auftrรคge entgegen, verkauft, vermietet und liefert ausschlieรlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschรคftsbedingungen. Diese nachstehenden Bedingungen gelten fรผr alle Leistungen, die der Auftragnehmer oder ein von ihm namhaft gemachtes Subunternehmen im Rahmen dieses Vertrages durchfรผhrt.
1.2 Mรผndlich vereinbarte รnderungen oder Ergรคnzungen dieses Vertrages sind nur wirksam, wenn sie vom Auftragnehmer schriftlich bestรคtigt worden sind.
1.3 Angebote sind grundsรคtzlich freibleibend.
2. Lieferung
2.1 Die Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers.
2.2 Aufbewahrungsmaรnahmen und Aufbewahrungskosten, die aus Grรผnden notwendig werden, die in der Sphรคre des Auftraggebers liegen, gehen zu Lasten und auf Kosten des Auftraggebers.
2.3 Angekรผndigte Liefertermine gelten, wenn kein Fixgeschรคft vereinbart worden ist, als bloร annรคhernd geschรคtzt. Hรถhere Gewalt oder andere unvorhergesehene Hindernisse in der Sphรคre des Auftragnehmers oder dessen Unterlieferanten entbinden den Auftragnehmer von der Einhaltung der vereinbarten Lieferzeit.
3. Preise
3.1 Die genannten Preise enthalten, falls nicht explizit angegeben, keine Umsatzsteuer.
3.2 Die Berechnung der Preise erfolgt in Euro
4. Zahlung
4.1 Die Rechnungslegung erfolgt, soweit mรถglich, umgehend nach Lieferung.
4.2 Zahlungen sind nach Rechnungslegung ohne jeden Abzug und spesenfrei fรคllig.
4.3 Bei Auftrรคgen, die mehrere Einheiten umfassen, ist der Auftragnehmer berechtigt, nach Lieferung jeder einzelnen Einheit oder Leistung Rechnung zu legen.
4.5 Bei dem Auftragnehmer einlangende Zahlungen tilgen zuerst Zinseszinsen, dann Zinsen und Nebenspesen, dann die vorprozessualen Kosten (falls diese zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig waren), wie Kosten eines beigezogenen Anwaltes und Inkassobรผros, dann das aushaftende Kapital, beginnend bei der รคltesten Schuld.
4.6 Bei Zahlungsverzug werden vom Auftragnehmer Verzugszinsen im bankรผblichen Ausmaร verrechnet.
5. Eigentumsrecht
5.1 Die gelieferten Maschinen und Zubehรถrteile bleiben bis zur restlichen Bezahlung (einschlieรlich Zinsen und Kosten) uneingeschrรคnktes Eigentum des Auftragnehmers.
5.2 In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes liegt nur dann ein Rรผcktritt vom Vertrag, wenn dieser ausdrรผcklich erklรคrt wird.
5.3 Bei Warenrรผcknahme ist der Auftraggeber berechtigt, angefallene Transport- und Manipulationsspesen zu verrechnen.
6. Kostenvoranschlag
6.1 Der Kostenvoranschlag wird nach bestem Fachwissen erstellt, es kann jedoch keine Gewรคhr fรผr die Richtigkeit รผbernommen werden.
6.2 Kostenvoranschlรคge sind entgeltlich. Ein fรผr den Kostenvoranschlag bezahltes Entgelt wird gutgeschrieben, wenn auf Grund dieses Kostenvoranschlages ein Auftrag erteilt wird.
7. Mahn- und Inkassospesen
7.1 Fรผr den Fall des Zahlungsverzuges ist der Auftraggeber verpflichtet, dem Auftragnehmer sรคmtliche von ihm aufgewendeten vorprozessualen Kosten (sofern sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig waren), wie etwa Anwaltshonorare und Kosten von Inkasssobรผros, zu refundieren.
7.2 Sofern der Auftragnehmer das Mahnwesen selbst betreibt, verpflichtet sich der Auftraggeber pro erfolgter Mahnung, einen Betrag von Euro 10,โ zu bezahlen.
8. Gewรคhrleistung, Garantie und Haftung
8.1 Tritt bei der gelieferten Ware ein Mangel auf, kann der Auftraggeber vorerst nur die Verbesserung oder den Austausch der Ware verlangen, es sei denn, daร die Verbesserung oder der Austausch unmรถglich ist oder fรผr den Auftragnehmer, verglichen mit der anderen Abhilfe, mit einem unverhรคltnismรครig hohen Aufwand verbunden wรคre. Ob dies der Fall ist, richtet sich auch nach dem Wert der mangelfreien Ware, der Schwere des Mangels und den mit der anderen Abhilfe fรผr den รbernehmer verbundenen Unannehmlichkeiten. Der Auftragnehmer verpflichtet sich die Verbesserung oder den Austausch nach รbergabe der Ware durch den Auftraggeber in angemessener Frist durchzufรผhren.
8.2 Sind sowohl die Verbesserung, als auch der Austausch unmรถglich oder fรผr den Auftragnehmer mit einem unverhรคltnismรครig hohen Aufwand verbunden, so hat der Auftraggeber das Recht auf Preisminderung oder, sofern es sich nicht um einen geringfรผgigen Mangel handelt, das Recht auf Wandlung. Das selbe gilt, wenn der Auftragnehmer die Verbesserung oder den Austausch verweigert oder nicht in angemessener Frist vornimmt, wenn diese Abhilfen fรผr den Auftraggeber mit erheblichen Unannehmlichkeiten verbunden wรคren und wenn sie ihm aus triftigen, in der Person des Autragnehmers liegenden Grรผnden, unzumutbar sind.
8.3 Der Auftraggeber muร sein Recht auf Gewรคhrleistung bei unbeweglichen Sachen binnen sechs Monaten gerichtlich geltend machen. Diese Bestimmung gilt nicht fรผr Verbrauchergeschรคfte nach dem KSchG.
8.4 Von der Gewรคhrleistung ausgenommen sind Verschleiรteile und Zubehรถr (wie z.B. Datentrรคger, Typenrรคder, etc.) sowie Reparaturen infolge nicht autorisierter Eingriffe Dritter. Werden die Vertragsgegenstรคnde in Verbindung mit Gerรคten und/oder Programmen Dritter eingesetzt, besteht eine Gewรคhrleistung fรผr Funktions- und Leistungsmรคngel der Vertragsgegenstรคnde nur dann, wenn solche Mรคngel auch ohne eine derartige Verbindung auftreten.
8.5 รber den Gewรคhrleistungsrahmen hinaus kรถnnen zusรคtzliche Garantieleistungen bestellt werden. Auch fรผr diese Leistungen gelten die gegenstรคndlichen Bedingungen. Fรผr den Fall einer derartigen Garantie erklรคrt der Auftragnehmer, daร durch diese Garantie das Gewรคhrleistungsrecht des Auftraggebers nicht eingeschrรคnkt wird.
8.6 Wird vom Auftragnehmer eine gebrauchte bewegliche Ware an den Auftraggeber geliefert oder verkauft, muร der Auftraggeber sein Recht auf Gewรคhrleistung binnen einem Jahr gerichtlich geltend machen, sofern dies schriftlich im Einzelnen ausverhandelt wird.
9. Fernabsatzgeschรคft
9.1 โFernabsatzโ ist ein Vertrag, der ohne gleichzeitiger kรถrperlicher Anwesenheit der Vertragspartner z.B. durch Bestellscheine, Inserate, Telefon, Telefax, Internet, etc. abgeschlossen wurde und es sich dabei um ein Verbrauchergeschรคft handelt.
9.2 Ein Fernabsatzgeschรคft mit dem Auftraggeber ist erst dann gรผltig, wenn der Auf-tragnehmer den Auftrag schriftlich unter Bekanntgabe des Firmennamens, der Firmenanschrift sowie der wesentlichen Eigenschaften der Ware, des Preises und der Lieferkosten bestรคtigt hat.
9.3 Ist der Auftraggeber Konsument, so kann er von einem im Fernabsatz geschlossenen Vertrag innerhalb von 7 Tagen zurรผcktreten, wobei der Samstag nicht als Werktag gilt. Ist der Auftragnehmer seinen Informationspflichten nach Punkt 9.2 nicht nachgekommen, betrรคgt die Frist 3 Monate.
9.4. Vom Rรผcktrittsrecht des Verbrauchers in einem Fernabsatzgeschรคft sind ausdrรผcklich ausgenommen Waren, welche nach Kundenspezifikationen angefertigt wurden, Audio oder Videoaufzeichnungen oder Software, die vom Auftraggeber entsiegelt wurde. Weiters Dienstleistungen, mit deren Ausfรผhrung vereinbarungsgemรคร innerhalb von 7 Werktagen ab Vertragsabschluร begonnen wird, Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierte mit Ausnahme von Vertrรคgen รผber periodische Druckschriften. Weiters sind die in ยง 5b KSchG aufgelisteten Vertrรคge ausgenommen.
9.5 Ansonsten gelten fรผr die Fernabsatzgeschรคfte die einschlรคgigen Bestimmungen des Konsumtenschutzgesetzes.
10. Vertragsrรผcktritt
10.1 Bei Annahmeverzug oder anderen wichtigen Grรผnden, wie insbesonders Konkurs des Auftraggebers oder Konkursabweisung mangels Vermรถgens, so wie bei Zahlungsverzug des Kunden, ist der Auftragnehmer zum Rรผcktritt vom Vertrag berechtigt, sofern er von beiden Seiten noch nicht zur Gรคnze erfรผllt ist.
10.2 Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers ist der Auftragnehmer von allen weiteren Leistungs- und Lieferungsverpflichtungen entbunden.
10.3 Tritt der Auftraggeber, ohne dazu berechtigt zu sein, vom Vertrag zurรผck oder begehrt er seine Aufhebung, so hat der Auftragnehmer die Wahl, auf die Erfรผllung des Vertrages zu bestehen oder der Aufhebung des Vertrages zuzustimmen.
10.4 Der Punkt 10 gilt nicht fรผr Fernabsatzgeschรคfte.
11. Aufrechnung
11.1 Der Auftraggeber verzichtet auf die Mรถglichkeit der Aufrechnung. Dies gilt jedoch nicht gegenรผber Verbrauchern fรผr den Fall der Zahlungsunfรคhigkeit des Auftragnehmers sowie fรผr Gegenforderungen, die in rechtlichem Zusammenhang stehen, gerichtlich festgestellt oder anerkannt wurden. In diesen Fรคllen besteht fรผr Verbraucher die Mรถglichkeit der Aufrechnung.
12. Hรถhere Gewalt
12.1 Hรถhere Gewalt oder andere unvorhergesehene Hindernisse in der Spรคhre des Auftragnehmers entbinden diesen von der Einhaltung der vereinbarten Verpflichtun-gen, wie zb. Betriebs- und Verkehrsstรถrungen im Bereich des Auftraggebers. Hรถhere Gewalt und unvorgesehene Ereignisse gelten befreien den Auftragnehmer fรผr die Dauer der Behinderung von der zu erbringenden Leistung, ohne daร dem Auftraggeber dadurch Ansprรผche auf Preisminderung entstehen.
13. Datenschutz und Adressenรคnderung
13.1 Der Auftraggeber erteilt seine Zustimmung, daร die im Kaufvertrag mitenthaltenen personenbezogenen Daten in Erfรผllung des Vertrages vom Auftragnehmer automationsunterstรผtzt gespeichert und verarbeitet werden kรถnnen.
13.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer รnderungen seiner Wohn- bzw. Geschรคftsadresse bekanntzugeben, solange das vertragsgegenstรคndliche Rechtsgeschรคft nicht beiderseitig vollstรคndig erfรผllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklรคrungen auch dann als zugegangen, falls sie an die zuletzt bekanntgegebene Adresse gesendet werden.
14. Urheberrecht:
14.1 Alle Leistungen der Agentur, einschlieรlich jener aus Prรคsentationen (z.B. Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwรผrfe, Skribbles, Reinzeichnungen, Konzepte, Negative, Dias), auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstรผcke und Entwurfsoriginale im Eigentum der Agentur und kรถnnen von der Agentur jederzeit โ insbesondere bei Beendigung des Vertragsverhรคltnisses โ zurรผckverlangt werden. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars das Recht der Nutzung fรผr den vereinbarten Verwendungszweck. Mangels anderslautender Vereinbarung darf der Kunde die Leistungen der Agentur jedoch ausschlieรlich in รsterreich nutzen. Der Erwerb von Nutzungs- und Verwertungsrechten an Leistungen der Agentur setzt in jedem Fall die vollstรคndige Bezahlung der von der Agentur dafรผr in Rechnung gestellten Honorare voraus.
15. Gerichtsstand und anwendbares Recht
15.1 Es gilt รถsterreichisches materielles Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausgeschlossen. Es wird รถsterreichische inlรคndische Gerichtsbarkeit vereinbart.
15.2 Fรผr alle gegen einen Verbraucher, der im Inland seinen Wohnsitz, gewรถhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschรคftigung hat, wegen Streitigkeiten aus diesem Vertrag erhobenen Klagen ist eines jener Gerichte zustรคndig, in dessen Sprengel der Verbraucher seinen Wohnsitz, gewรถhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschรคftigung hat.
15.3 Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser Geschรคftsbedingungen ungรผltig oder unwirksam, so wird hiedurch die Gรผltigkeit der รผbrigen Bestimmungen nicht berรผhrt.